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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen (Reisebedingungen)

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Gast und TIM zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Übernachtungsbedingungen gelten für die Buchung einer Übernachtung bei Tropical Islands, u.a. über die Webseite www.tropical-islands.de. Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übernachtungsgäste setzt einen ordnungsgemäßen Vertragsabschluss mit der Tropical Island Management GmbH (im Folgenden: "TIM" genannt) voraus.

1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Bedingungen des Gastes erkennt TIM nicht an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

2. Abschluss des Übernachtungsvertrages

2.1 Mit der Buchung einer Übernachtung bei Tropical Islands bietet der Gast TIM den Abschluss eines Übernachtungsvertrages verbindlich an. Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung einer Buchungsbestätigung durch TIM zustande. Im Falle des Erwerbs eines Übernachtungsgutscheines kommt ein Vertrag erst mit Buchung des tatsächlichen sowie zeitlich konkretisierten Aufenthaltes bei Tropical Islands und Annahme dieser Buchung von Tropical Islands zustande.

2.2 Der Gast hat sämtliche empfangenen Übernachtungsunterlagen auf Richtigkeit zu überprüfen.

2.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Übernachtungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung durch TIM in Textform.

2.4 TIM weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

3. Bezahlung

3.1 Mit der Buchungsbestätigung hat TIM eine Reservierung der Übernachtung vorgenommen. Der Zeitpunkt der Bezahlung richtet sich nach dem erworbenen Übernachtungstarif und setzt den vorherigen Erhalt des Sicherungsscheins voraus.

a) Der Spar-Tarif (non-flexible)

- 100% Zahlung bei Buchung

b) Der flexible Tarif (Semi-Flex)

- Zahlung entweder beim Online-Check-in oder bei der Ankunft

c) Der sichere Tarif (Full Flex)

- Bezahlung entweder beim Online-Check-in oder bei der Ankunft Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3.2. Die auf den Reisepreis zu leistenden Zahlungen sind gemäß § 651r BGB insolvenzgesichert. Den entsprechenden Sicherungsschein des Reisesicherungsfonds (Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH) erhält der Kunde mit der Reisebestätigung.

3.3 Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kontos des Kunden automatisch zu den jeweiligen Terminen.

3.4 Leistet der Kunde die Zahlungen nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl TIM zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, TIM die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und zu Gunsten des Gastes kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so ist TIM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1 zu belasten.

4. Leistungen/Preise

4.1 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen bestimmt sich anhand der durch die Buchung konkretisierten Leistungen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

4.2 Es besteht bei Übernachtungen kein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft oder Räumlichkeit, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sollte die vereinbarte Unterkunft oder Räumlichkeit nicht verfügbar sein, ist TIM verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

4.3 Die gebuchten Übernachtungsmöglichkeiten stehen ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Bei Anreise nach 18 Uhr bei TIM - ohne vorherige Ankündigung an information@tropical-islands.de einer verspäteten Anreise - kann TIM die vereinbarte Leistung anderweitig vergeben, ohne dass TIM den Anspruch auf den Preis für die Leistung verliert; ggf. ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aufgrund anderweitiger Vergabe der Leistung können einen Erstattungsanspruch gegenüber TIM begründen.

4.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Übernachtungsmöglichkeiten - soweit nicht anders vereinbart - spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann TIM aufgrund der vertragsüberschreitenden Nutzung bis 14 Uhr 50 % und danach 100 % des Preises für die Übernachtungsmöglichkeiten gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche auf fortgesetzte Nutzung der Übernachtungsmöglichkeiten entstehen dadurch gegenüber TIM nicht. TIM bleibt der Nachweis eines höheren, dem Gast der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

4.5 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und seitens TIM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind TIM vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere besteht bei Übernachtungen kein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft oder Räumlichkeit, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sollte die vereinbarte Unterkunft oder Räumlichkeit nicht verfügbar sein, ist TIM berechtigt, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.

4.6. TIM ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.7 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von TIM gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist

a) entweder die Änderung anzunehmen

b) oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten

c) oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn TIM eine solche Reise angeboten hat.

Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von TIM zu reagieren oder nicht.

Erfolgt gegenüber TIM keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weist TIM den Kunden in der Erklärung gemäß Ziffer 4.6 hin.

4.8 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte TIM für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

5. Stornierungen und Umbuchungen (oder Ersatzpersonen)

5.1 Sämtliche Buchungen können innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss kostenlos storniert oder umgebucht werden.

5.2 Sämtliche Buchungen können bis zum Ablauf des 60. Tages vor dem gebuchten Anreisetag kostenlos storniert oder umgebucht werden.

5.3 Bei Stornierungen und Umbuchungen, die nicht in die beiden oben genannten Fristen fallen, finden die Regelungen des jeweils gebuchten Tarifes Anwendung:

a) Der Spar-Tarif (non-flexible)

Keine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung außerhalb der vorgenannten Fristen möglich.

b) Der flexible Tarif (Semi-Flex)

Eine Stornierung/Umbuchung ist bis zum Ablauf des 15. Tages vor dem gebuchten Anreisetag kostenfrei möglich.

c) Der sichere Tarif (Full Flex)

Eine Kostenfreie Stornierung/Umbuchung ist bis zum Ablauf des zweiten Tages vor dem geplanten Anreisetag möglich.

5.4 Der Gesamtpreis kann sich auf Grund der von TIM akzeptierten geänderten Leistungen nach einer Umbuchung erhöhen. Der zusätzliche Betrag wird dem Kunden berechnet. Er wird, abhängig vom Zeitpunkt der Umbuchung wie unter 3.1 und 3.2 geregelt, zur Zahlung fällig. Sich aus einer Umbuchung ergebende Preisreduzierungen werden zurückerstattet.

5.5 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. TIM kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde gegenüber TIM als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, die pauschal mit € 35,00 angesetzt werden.

6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TIM. Dem Kunden wird zu Beweiszwecken empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann TIM Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

6.3 Pro Buchung erhebt TIM pauschaliert Stornogebühren nach folgender Staffelung:

- bei Spartarif beträgt diese ab dem 59. Tag 90% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen

- beim flexiblen Tarif beträgt diese ab dem 13. Tag 90% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen

- beim sicheren Tarif werden bei Nichterscheinen am Anreisetag (ohne vorherige Umbuchung) 90 % des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung des Kunden.

6.4 TIM ist auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

6.5 Abweichend von Ziff. 6.2, S. 2 kann TIM keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.6 Dem Kunden steht das Recht zu, TIM nachzuweisen, dass infolge des Rücktritts oder dem Nichtantritt der Reise gar kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

6.7 Im Falle eines Rücktritts kann TIM vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6.8 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder wegen anderer zwingender Gründe), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. TIM wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Kündigung durch TIM

TIM kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch TIM vom Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. TIM behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. TIM muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden. Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform.

9. Gewährleistung/Obliegenheiten

9.1 Werden von TIM geschuldete Leistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht, ist dies dem Kundenservice von TIM unverzüglich anzuzeigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Der Gast kann für Mängel von TIM Abhilfe verlangen. TIM kann die Abhilfe verweigern, wenn dies unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. TIM kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine angemessene Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies zumutbar und der Mangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.

9.2 Wird die Mängelanzeige schuldhaft unterlassen und konnte TIM infolgedessen nicht Abhilfe schaffen, sind Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

9.3 Liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Pauschalreise durch den Reisemangel vor, ist eine Kündigung des Vertrages nur zulässig, wenn TIM keine Abhilfe leistet, nachdem TIM hierfür durch den Kunden eine angemessene Frist gesetzt worden ist. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von TIM verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.4 TIM übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass es nicht zu Ruhestörungen durch andere Gäste oder durch den Betrieb in Tropical Islands kommt. Tropical Islands ist rund um die Uhr, 24 Stunden geöffnet; bis ca. 3 Uhr morgens ist erfahrungsgemäß mit "Leben" im Tropical Islands zu rechnen.

10. Geltendmachung und Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

10.1 Ansprüche gegenüber TIM aus dem Vertrag sind innerhalb eines Monats nach der vertraglichen Beendigung der Leistung gegenüber TIM geltend zu machen. Dritte sind nicht zur Entgegennahme der Geltendmachung von Ansprüchen bevollmächtigt.

10.2 Die in 7.1 genannte Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung vor ihrem Ablauf TIM zugeht, es sei denn, eine Fristversäumnis tritt ohne Verschulden ein.

10.3 Ansprüche können im eigenen Namen oder auch für mitreisende Familienangehörige bzw. kraft Bevollmächtigung angemeldet werden. Ansprüche können von TIM zurückgewiesen werden, wenn die vorbezeichneten Voraussetzungen innerhalb der Anmeldefrist nicht vorgelegen haben.

10.4 Vertragliche Ansprüche verjähren in zwei Jahren nach dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Die Verjährung ist nach Anspruchsstellung gehemmt, bis sich TIM schriftlich zu der Anerkennung der Ansprüche geäußert hat.

11. Haftung

11.1 TIM haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Besuchers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind zumindest fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Gleiche gilt bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Einer Pflichtverletzung der TIM steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei fahrlässigen Vermögens- oder Sachschäden haften TIM und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer Garantie sowie wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

11.2 Die vertragliche und deliktische Haftung von TIM für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Besuchers nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen grundsätzlich der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Abweichend davon sind formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Besucher sind unwirksam.

12.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von TIM.

12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist der Sitz von TIM, sofern der Gast ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das Gleiche gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

12.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder Ähnlichem ist ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dass dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Verbraucher zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen werden.

12.5 Es wird darauf hingewiesen, dass TIM nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr verwiesen.

12.6 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Krausnick, 7. Mai 2024