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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen (Reisebedingungen)

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Gast und TIM zu Stande kommenden Pauschal­reisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Übernachtungsbedingungen gelten für die Buchung einer Übernachtung bei Tropical Islands, u.a. über die Webseite www.tropi­cal-islands.de. Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übernachtungsgäste setzt einen ordnungsgemäßen Vertragsabschluss mit der Tropical Island Management GmbH (im Folgenden: „TIM“ genannt) voraus.

1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Bedingungen des Gastes erkennt TIM nicht an, es sei denn, diesen wurde aus­drücklich zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

2. Abschluss des Übernachtungsvertrages

2.1 Mit der Buchung einer Übernachtung bei Tropical Islands bietet der Gast TIM den Abschluss eines Übernachtungsvertrages verbindlich an. Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung einer Buchungsbestäti­gung durch TIM zustande. Im Falle des Erwerbs eines Übernachtungsgutschei­nes kommt ein Vertrag erst mit Buchung des tatsächlichen sowie zeitlich kon­kretisierten Aufenthaltes bei Tropical Islands und Annahme dieser Buchung von Tropical Islands zustande.

2.2 Der Gast hat sämtliche empfangenen Übernachtungsunterlagen auf Rich­tigkeit zu überprüfen.

2.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Übernachtungszwecken bedürfen der vorherigen Zu­stimmung durch TIM in Textform.

2.4 TIM weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rück­tritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistun­gen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

3. Bezahlung, Stornierung und Umbuchung

3.1 Mit der Buchungsbestätigung hat TIM eine Reservierung der Übernach­tung vorgenommen.

Zeitpunkt der Bezahlung richtet sich nach dem erworbenen Übernachtungs­tarif und setzt den vorherigen Erhalt des Sicherungsscheins voraus.

a) Die Frühbucherrate (Early bird, non-flexible)

- 100% Zahlung bei Buchung

- kostenlose Stornierung/Umbuchung bis 60 Tage vor Anreisedatum

b) Vorkasse (Vorkasse,flexible)

- 100% Zahlung bei Buchung

- Die Buchung kann bis zu 7 Tage vor Anreise kostenlos storniert oder umge­bucht werden.

c) Der flexible Tarif (Semi-Flex)

- Zahlung entweder beim Online-Check-in oder bei der Ankunft

- Bei Buchung des flexiblen Tarifes muss bei der Buchung eine Kreditkarte hin­terlegt werden. Diese wird zum Zeitpunkt der Buchung nicht belastet, sondern dient der Absicherung der Buchung im Falle des Nichterscheinens (No-Show).

- Eine Stornierung/Umbuchung ist bis zum Ablauf des 21. Tages vor dem ge­buchten Anreisetag kostenfrei möglich.

d) Der sichere Tarif (Full-Flex)

- Bezahlung entweder beim Online-Check-in oder bei der Ankunft. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

- Bei Buchung des sicheren Tarifes muss bei der Buchung eine Kreditkarte hin­terlegt werden. Diese wird zum Zeitpunkt der Buchung nicht belastet, sondern dient der Absicherung der Buchung im Falle des Nichterscheinens (No-Show).

- Der sichere Tarif kann bis zu 7 Tage vor Anreise kostenlos storniert oder um­gebucht werden.

3.2. Die auf den Reisepreis zu leistenden Zahlungen sind gemäß § 651r BGB insolvenzgesichert. Den entsprechenden Sicherungsschein des Reisesiche­rungsfonds (Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH) erhält der Kunde mit der Reisebestätigung.

3.3 Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kontos des Kunden automatisch zu den jeweiligen Terminen.

3.4 Leistet der Kunde die Zahlungen nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl TIM zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, TIM die gesetzlichen In­formationspflichten erfüllt hat und zu Gunsten des Gastes kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so ist TIM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.3 in Verbindung mit Ziffer 5.1 zu belasten.

3.5 Sämtliche Buchungen können innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss kostenlos storniert oder umgebucht werden.

3.6 Sämtliche Buchungen können bis zum Ablauf des 60. Tages vor dem ge­buchten Anreisetag kostenlos storniert oder umgebucht werden.

3.7 Bei Stornierungen und Umbuchungen, die nicht in die beiden oben ge­nannten Fristen fallen, finden die Regelungen des jeweils gebuchten Tarifes Anwendung.

3.8 Der Gesamtpreis kann sich auf Grund der von TIM akzeptierten geänder­ten Leistungen nach einer Umbuchung erhöhen. Der zusätzliche Betrag wird dem Kunden berechnet. Er wird, abhängig vom Zeitpunkt der Umbuchung wie unter 3.1 und 3.2 geregelt, zur Zahlung fällig. Sich aus einer Umbuchung er­gebende Preisreduzierungen werden zurückerstattet.

3.9 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. TIM kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde gegenüber TIM als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, die pauschal mit € 35,00 angesetzt werden.

4. Leistungen/Preise

4.1 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen bestimmt sich an­hand der durch die Buchung konkretisierten Leistungen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer und etwaige weitere gesetzlich zwingende Steuern und Abgaben, wie eine City Tax, ein und können bei Änderung dieser Steuern und Abgaben im gesetzlich zulässigen Umfang angepasst werden.

4.2 Es besteht bei Übernachtungen kein Anspruch auf eine bestimmte Unter­kunft oder Räumlichkeit, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Soll­te die vereinbarte Unterkunft oder Räumlichkeit nicht verfügbar sein, ist TIM verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

4.3 Die gebuchten Übernachtungsmöglichkeiten stehen ab 15:00 Uhr des ver­einbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Bei Anreise nach 18:00 Uhr bei TIM - ohne vorherige Ankündi­gung einer verspäteten Anreise an information@tropical-islands.de - kann TIM die vereinbarte Leistung anderweitig vergeben, ohne dass TIM den Anspruch auf den Preis für die Leistung verliert; ggf. ersparte Aufwendungen sowie Ein­nahmen aufgrund anderweitiger Vergabe der Leistung können einen Erstat­tungsanspruch gegenüber TIM begründen.

4.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Übernachtungsmöglichkeiten - so­weit nicht anders vereinbart - spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann TIM aufgrund der vertragsüberschreitenden Nutzung bis 14:00 Uhr 50 % und danach 100 % des Preises für die Übernachtungsmög­lichkeiten gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen. Vertrag­liche Ansprüche auf fortgesetzte Nutzung der Übernachtungsmöglichkeiten entstehen dadurch gegenüber TIM nicht. TIM bleibt der Nachweis eines höhe­ren, dem Gast der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

 

4.5 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und seitens TIM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind TIM vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere besteht bei Übernachtungen kein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft oder Räumlichkeit, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sollte die vereinbarte Unterkunft oder Räumlichkeit nicht verfügbar sein, ist TIM berech­tigt, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.

4.6. TIM ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.7 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, inner­halb einer von TIM gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten ange­messenen Frist

a) entweder die Änderung anzunehmen

b) oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten

c) oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn TIM eine solche Reise angeboten hat.

Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von TIM zu reagieren oder nicht.

Erfolgt gegenüber TIM keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitge­teilte Änderung als angenommen. Hierauf weist TIM den Kunden in der Erklä­rung gemäß Ziffer 4.6 hin.

4.8 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die ge­änderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte TIM für die Durchfüh­rung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maß­geblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TIM. Dem Kunden wird zu Be­weiszwecken empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann TIM Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwen­dungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Rei­seleistungen zu berücksichtigen.

5.3 Pro Buchung erhebt TIM pauschaliert Stornogebühren nach folgender Staf­felung:

- bei der Frühbucherrate beträgt diese ab dem 59. Tag 90 % des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen

- bei der Vorkasse beträgt diese ab dem 6. Tag 90 % des Gesamtpreises der ge­buchten Leistungen

- beim flexiblen Tarif beträgt diese ab dem 20. Tag 90 % des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen

- beim sicheren Tarif beträgt diese ab dem 6. Tag 90 % des Gesamtpreises der ge­buchten Leistungen

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt das Eingangsdatum der Rücktritts­erklärung des Kunden.

5.4 TIM ist auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

5.5 Abweichend von Ziff. 5.2, S. 2 kann TIM keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außer­gewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchti­gen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Unter­titels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumut­baren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.6 Dem Kunden steht das Recht zu, TIM nachzuweisen, dass infolge des Rück­tritts oder dem Nichtantritt der Reise gar kein oder ein wesentlich niedriger Scha­den entstanden ist.

5.7 Im Falle eines Rücktritts kann TIM vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

5.8 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder wegen anderer zwingender Gründe), hat er keinen An­spruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. TIM wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflich­tung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Kündigung durch TIM

TIM kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch TIM vom Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. TIM behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. TIM muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrech­nen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden. Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform.

8. Gewährleistung/Obliegenheiten

8.1 Werden von TIM geschuldete Leistungen nicht frei von Reisemängeln er­bracht, ist dies dem Kundenservice von TIM unverzüglich anzuzeigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und ei­nen möglichen Schaden gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Der Gast kann für Mängel von TIM Abhilfe verlangen. TIM kann die Abhilfe verweigern, wenn dies unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. TIM kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine angemessene Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies zumutbar und der Mangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.

8.2 Wird die Mängelanzeige schuldhaft unterlassen und konnte TIM infolgedes­sen nicht Abhilfe schaffen, sind Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

8.3 Liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Pauschalreise durch den Reise­mangel vor, ist eine Kündigung des Vertrages nur zulässig, wenn TIM keine Abhil­fe leistet, nachdem TIM hierfür durch den Kunden eine angemessene Frist gesetzt worden ist. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von TIM verwei­gert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.4 TIM übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass es nicht zu Ruhestörungen durch andere Gäste oder durch den Betrieb in Tropical Islands kommt. Tropical Islands ist rund um die Uhr, 24 Stunden geöffnet; bis ca. 3:00 Uhr morgens ist erfahrungs­gemäß mit „Leben“ im Tropical Islands zu rechnen.

9. Geltendmachung und Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

9.1 Ansprüche gegenüber TIM aus dem Vertrag sind innerhalb eines Monats nach der vertraglichen Beendigung der Leistung gegenüber TIM geltend zu machen. Dritte sind nicht zur Entgegennahme der Geltendmachung von An­sprüchen bevollmächtigt.

9.2 Die in 9.1 genannte Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung vor ihrem Ab­lauf TIM zugeht, es sei denn, eine Fristversäumnis tritt ohne Verschulden ein.

9.3 Ansprüche können im eigenen Namen oder auch für mitreisende Fami­lienangehörige bzw. kraft Bevollmächtigung angemeldet werden. Ansprüche können von TIM zurückgewiesen werden, wenn die vorbezeichneten Voraus­setzungen innerhalb der Anmeldefrist nicht vorgelegen haben.

9.4 Vertragliche Ansprüche verjähren in zwei Jahren nach dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Die Verjährung ist nach An­spruchsstellung gehemmt, bis sich TIM schriftlich zu der Anerkennung der An­sprüche geäußert hat.

10. Haftung

10.1 TIM haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Ver­pflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Besuchers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind zumindest fahrlässig verur­sachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit. Das Gleiche gilt bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Einer Pflichtverletzung der TIM steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei fahr­lässigen Vermögens- oder Sachschäden haften TIM und seine Erfüllungsgehil­fen nur bei der Verletzung einer Garantie sowie wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, de­ren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

10.2 Die vertragliche und deliktische Haftung von TIM für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Besuchers nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen grundsätzlich der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Abweichend davon sind formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Besucher sind unwirksam.

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von TIM.

11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkei­ten – ist der Sitz von TIM, sofern der Gast ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das Gleiche gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

11.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kol­lisionsrechts oder Ähnlichem ist ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dass dadurch nicht zwingende anwendbare Ver­braucherschutzvorschriften des Staates, in dem Verbraucher zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen werden.

11.5 Es wird darauf hingewiesen, dass TIM nicht an einer freiwilligen Verbrau­cherstreitbeilegung teilnehmen. Für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbei­legungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr verwiesen.

11.6 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Krausnick-Groß Wasserburg, den 7. Juli 2025