Der Countdown läuft: OHANA’s Eröffnung naht!

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AGB Dinner Events

  1. Rücktritt und Umtausch sind ausgeschlossen. Bei dem Verkauf von Eintrittskarten/Reservierungen oder Gutscheinen für Theater- oder sonstige Freizeitveranstaltungen gelten nicht die gesetzlichen Vorschriften für Fernabsatzverträge im Sinne des § 312b BGB. Daher besteht kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht des Bestellers. Nach Zahlungseingang ist jede Bestellung von Plätzen/Eintrittskarten verbindlich und weder Krankheit, Todesfall, Wetter noch sonstige Umstände berechtigen zum Rücktritt oder Umtausch. Dies gilt nicht, wenn aufgrund von Krankheit, Todesfall, Wetter oder sonstigen Umständen die gebuchte Veranstaltung ausfällt; in diesem Fall kann der Besteller die Reservierung für die ausgefallene Veranstaltung nach seiner Wahl -vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen- auf eine andere gleichwertige Veranstaltung von uns umschreiben lassen oder den Preis erstattet bekommen. 

  2. Eine verbindliche Reservierung kann auf Dritte umgeschrieben werden. Ein entsprechender Wunsch zur Umschreibung ist uns rechtzeitig und angemessen vor der entsprechenden Veranstaltung zu den üblichen Geschäftszeiten schriftlich mitzuteilen. Diese Umschreibung entfaltet erst ihre rechtliche Wirkung, wenn sie vom Vermittler schriftlich bestätigt wird.

  3. Wertgutscheine für Veranstaltungen können für alle preislich gleichwertigen Veranstaltungsorte und -Tage durch entsprechende Reservierung eingelöst werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen. Eine Barauszahlung, auch von Restbeträgen, ist nicht möglich. 

  4. Betriebsbedingte Änderungen von Veranstaltungsterminen bleiben vorbehalten. Der Vermittler weist darauf hin, dass der Veranstalter sich vorbehält, eine angekündigte Veranstaltung abzusagen, sofern nicht eine ausreichende Zahl von verbindlichen Reservierungen vorliegt. Im Falle einer solchen Absage wird der Besteller unverzüglich -soweit entsprechende Kontaktdaten bei uns gespeichert sind- per E-Mail und/oder per Telefon und/oder Fax benachrichtigt. Im Falle der Absage kann der Besteller die Reservierung für die ausgefallene Veranstaltung nach seiner Wahl -vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen- auf eine andere gleichwertige Veranstaltung von uns umschreiben lassen oder den gezahlten Preis erstattet bekommen, sofern er uns unverzüglich nach unserer Mitteilung schriftlich über den entsprechenden Wunsch in Kenntnis setzt. Gleiches gilt, sofern im Falle einer Terminänderung der Besteller an dem neuen Termin nicht teilnehmen kann. 

  5. Für Schäden, die durch die Anreise zu ausgefallenen Veranstaltungen entstehen, übernimmt weder der Veranstalter noch Vermittler eine Haftung, es sei denn es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters beziehungsweise des Vermittlers vor. Lediglich im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sogenannter Kardinalspflichten) des Veranstalters bzw. Vermittlers haften diese auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Auswärtigen Besuchern wird daher empfohlen, sich die Veranstaltung vor der Anreise kurzfristig telefonisch bestätigen zu lassen. An Wochenenden bitte beim Veranstaltungsort informieren. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

  6. Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Essen. Erfüllungsort ist Essen, sofern sich aus der jeweiligen Reservierung/Veranstaltung nichts anderes ergibt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

  7. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund a) entweder abzusagen oder b) zeitlich und/oder räumlich zu verlegen. Dies gilt insbesondere bei unzureichender Teilnehmerzahl oder Erkrankung von Mitwirkenden. Die Teilnehmer werden hiervon umgehend per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Im Falle einer Verlegung ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Entgelte und Gebühren werden im Falle der Absage der Veranstaltung sowie im Falle eines solchen Rücktritts des Bestellers vom Vertrag zurückerstattet. Ein weiterer Schadensersatzanspruch besteht nicht, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters vor. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund der Verschiebung und Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

 

Änderungen jederzeit vorbehalten.